Erfassung
Das neue Wehrdienstgesetz verpflichtet alle jungen Männer, wenn sie 18 Jahre alt werden, einen Fragebogen auszufüllen, in dem sie zu ihrer körperlichen und geistigen Kriegstüchtigkeit befragt werden, und eine Bereitschaftserklärung hinsichtlich des Wehrdienstes abzugeben. Für junge Frauen ist die Beantwortung des Fragebogens freiwillig, da sie nicht der Wehrpflicht unterliegen. Dafür wäre eine Grundgesetzänderung mit einer Zweidrittelmehrheit erforderlich, was aktuell nicht absehbar ist. Ob diese einseitige Regelung zuungunsten von Männern überhaupt mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist, müsste gerichtlich überprüft werden.
Männer zwischen 18 und 60 Jahren unterliegen nach wie vor der Wehrpflicht, 2011 wurde lediglich der Wehrdienst in Friedenszeiten ausgesetzt. Wehrpflichtig sind nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPlfG) „alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind …“. § 2 besagt, dass die Folgeparagraphen 3-53 im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten. Dies ist der Aussetzungsparagraph. Er beinhaltet gleichzeitig eine automatische Wiedergeltung der Wehr- und Kriegsdienstpflicht für den Spannungs- und Verteidigungsfall. Durch das neue WDModG werden entscheidende Teile des WPflG wieder in Kraft gesetzt, wodurch die Datenweitergabe von Meldebehörden an die Bundeswehr, Auskunfts- und Meldepflichten sowie Erfassungen und Musterungen von Wehrpflichtigen möglich werden.
Ab Inkrafttreten des WDModG entfällt für Männer die Möglichkeit, gegen die Weitergabe ihrer Daten durch örtliche Behörden an die Bundeswehr und deren Erfassung durch die Bundeswehr Widerspruch einzulegen. Junge Frauen können der Datenweitergabe nach wie vor widersprechen.
Die Fragebogen-Aktion stellt eine systematische Wiedereinführung der Wehrerfassung der gesamten Bevölkerung ab Jahrgang 2007 dar, in die schrittweise auch ältere Jahrgänge einbezogen werden sollen. Die Nichtbeantwortung der Fragebögen durch Männer wird als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro geahndet.
Martin Singe, pax christi Bonn und Redaktion „FriedensForum“ (Stand: 15.1.2026)